TomIRL: Domain anmelden!

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Hello,

Der von mir erwähnte Geschäftstätige hat die Bezeichnung Namensrecht geltend machen kann.

Ich denke doch.

Z:bsp

Der unbefugte Gebrauch eines fremden Namens kommt auch bei markenmäßiger Verwendung des Spitznamens einer Person in Betracht, für die Priorität ist die Ingebrauchnahme durch den Namensträger maßgeblich.

Kann er nicht!
So gut wie alle Urteile die Unternehmen betreffen, betreffen das Markenrecht in Zusammenhang mit der Verwendung des Unternehmensnamens.

TomIRL