TomIRL: Domain anmelden!

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Na und?
Priorität ist Priorität.
Wenn man noch nicht einmal eine Marke anmelden darf GEGEN das bestehende Markenrecht, wieso sollte man dann eine Domain benutzen dürfen? Die Bloße Anmeldung der Domain bei DeNIC stellt aber noch nicht unbedingt eine Verletzung des Namensrechtes dar. Allerdings kann sie spätestens nach Aufforderung durch den Namensinhaber eine Behinderung dessen Geschäftsverkehrs darstellen.

Trag doch mal positiv was zur Diskussion bei und such die Paragrafen zum Namensrecht (BGB und Markenrecht) heraus.

Wieso raussuchen?
Namensrecht §12 BGB! Ein Namensrecht beschränkt sich natürlich nicht nur auf natürliche Personen sondern auch auf Personengesellschaften, GmbH etc.
Nur ist es fragwürdig wer zuerst kam und aus diesem Nachweis auch der Anspruch auf die Freigabe der Domain besteht!
Unterscheide bitte strikt nach Markenrecht und Namensrecht.
Den evtl. Anspruch aus § 5 Markengesetz hatte ich nicht bestritten.
Wobei die entstehung des Markenschutzes im Zweifel durch den Kläger zu erfolgen hat.

Desweiteren ist immer noch nicht geklärt ob aus der Verletzung des Namensrecht auch ein Verstoß nach §1 UWG hergeleitet werden kann.

TomIRL