Hello,
Der von mir erwähnte Geschäftstätige hat die Bezeichnung eindeutig als Geschäftsbezeichnung in Geschäftsverkehr gebracht und nutzt sie seit über zwei Jahren. Jede Störung kann da zu einr Abmahnung führen.
Allein das in den Geschäftsverkehr bringen, macht noch keine Schutz nach welchem Recht auch immer aus.
Auch eine Eintragung im Handelsregister ist nicht Schutzwürdig.Auf welcher Grundlage könnten Ansprüche entstehen?
Da wäre zunächst mal das Namensrecht.
Ich denke nicht das der Firmeninhaber Ansprüche aus dem Namensrecht geltend machen kann.
Ich denke doch.
http://www.virtuellekanzlei.de/body_namensrecht.html
http://home.snafu.de/joerg.passmann/Internet.Recht/Datenbank/rspr-namr.html
http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/OLG-Hamburg3U127-01.html
http://www.jurpc.de/rechtspr/19990098.htm
usw.
Google mal selber.
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen