Tom: Domain anmelden!

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Hello,

So gut wie alle Urteile die Unternehmen betreffen, betreffen das Markenrecht in Zusammenhang mit der Verwendung des Unternehmensnamens.

Na und?
Priorität ist Priorität.
Wenn man noch nicht einmal eine Marke anmelden darf GEGEN das bestehende Markenrecht, wieso sollte man dann eine Domain benutzen dürfen? Die Bloße Anmeldung der Domain bei DeNIC stellt aber noch nicht unbedingt eine Verletzung des Namensrechtes dar. Allerdings kann sie spätestens nach Aufforderung durch den Namensinhaber eine Behinderung dessen Geschäftsverkehrs darstellen.

Trag doch mal positiv was zur Diskussion bei und such die Paragrafen zum Namensrecht (BGB und Markenrecht) heraus.

Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

Tom

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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen