Moin!
Er muss es nicht speziell fuer diese Firma unterschrieben haben.
Doch. Genau das muss man. Der BGH spricht ganz deutlich davon, dass paraktisch nur ein unmittelbarer Zusammenhang mit einer bestehenden Geschäftsbeziehung einen Anruf/Fax/eMail rechtfertigt.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
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Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch für seriöse Agenturen.
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