Moin @ All,
ich stelle mal einen farbig augemalten Vergleich an, den letztendlich läuft dieser Thread auf die Schuldfrage hinaus.
Ich bessitze eine Bank (M$) dort sind Schließfächer (PC) ich vergrabe
nachts den Schüßel zur Bank im Garten. Es ist bekannt wo nach diesem Schlüßel zu suchen ist.
Also suche ich den Schlüßel, öffne die Bank und knacke ungesicherte Schließfächer.
Wer hat die Aufsichtspflicht verletzt? Die Bank? Der Besitzer des Schließfaches? Wer ist haftbar, bzw. wer steht für den Schaden gerade?
Unabhängig davon, das ich verknackt werde weil ich die Bank geöffnet habe.
Gruß
Mike
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Murphy: "Wenn etwas schiefgehen kann, dann wird es auch schiefgehen."
Murphy: "Wenn etwas schiefgehen kann, dann wird es auch schiefgehen."