Hi,
solange das, was du angibst der Wahrheit entspricht, keine unternehmensinterne Geheimnisse preisgibt und deinen Ex-Arbeitgeber und dessen Kunden nicht diffamiert ist dagegen m.E. nicht einzuwenden. Denn diese Dinge gehören ja zu deinem Lebenslauf und du würdest sie auch in jeder Bewerbung angeben.
Allerdings sagt mir das nur mein gesunder Menschenverstand und Juristen denken ja leider manchmal anders...
Gruß
Susanne