Hallo Susanne,
solange das, was du angibst der Wahrheit entspricht
das ist der Fall
keine unternehmensinterne Geheimnisse preisgibt
deswegen halte ich die Beschreibungen sehr allgemein und gehe nicht ins Detail. In einer 3-zeiligen Beschreibung eines 6-monatigen Projektes könnte ich auch nicht sehr viele Geheimnisse preisgeben.
und deinen Ex-Arbeitgeber und dessen Kunden nicht diffamiert
damit würde ich mir wahrscheinlich mehr schaden als dem Ex-Arbeitgeber. Wer will schon mit einem Lästermaul zusammenarbeiten.
Denn diese Dinge gehören ja zu deinem Lebenslauf und du würdest sie auch in jeder Bewerbung angeben.
Ich habe genau diese Texte bei zahlreichen Bewerbungen verwendet!
Allerdings sagt mir das nur mein gesunder Menschenverstand und Juristen denken ja leider manchmal anders...
Genau das ist noch das Problem :-)
Danke
Friedrich