Hello,
Die Netzbetreiber müssen laut Telekommunikations-Überwachungs-Verordnung (TKÜV) ab dem 1. Januar eine Schnittstelle zur Echtzeit-Überwachung potenzieller Straftäter nachweisen.
Wer gilt denn als Netzbetreiber?
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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