Tom: Stasi? Was zum Henker macht RegTP?

Beitrag lesen

Hello,

Die Netzbetreiber müssen laut Telekommunikations-Überwachungs-Verordnung (TKÜV) ab dem 1. Januar eine Schnittstelle zur Echtzeit-Überwachung potenzieller Straftäter nachweisen.

Wer gilt denn als Netzbetreiber?

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

--
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau