Eike: Was ist Raubkopieren?

Moin,
So also ich frage mich grade wann was als raubkopieren zählt.
Eins weiß ich.
1.Kopiere ich ein Spiel das ein copyright hat auf eine CD ist es eine Raubkopie.
2.Gibt mir aber ein Freund die Orginalversion und ich installiere das spiel, mache einen NOCD Crack drauf und fange an zu spielen. Ist das eine art raupkopieren?
if (antwort==ja) {
:)
Ist es auch raubkopieren wenn ich das Spiel mit ihm zusammen kaufe? Also ich bezahle einen Teil des Spiels und er den anderen.
Aufteilung==2.
}
else {
ist die Antwort nein? Warum?
}

MfG Eike

  1. Hallo Eike,

    2.Gibt mir aber ein Freund die Orginalversion und ich installiere das spiel, mache einen
    NOCD Crack drauf und fange an zu spielen. Ist das eine art raupkopieren?

    Ja, ist es. Und du umgehst einen Kopier-Schutz (NOCD-Crack), was lt. EU-Richtlinie auch
    verboten und strafbar ist.

    Ist es auch raubkopieren wenn ich das Spiel mit ihm zusammen kaufe? Also ich bezahle
    einen Teil des Spiels und er den anderen.

    Es waere das Umgehen eines Kopierschutzes. Das ist verboten und strafbar.

    Grüße,
     CK

    --
    Der Mund ist das Portal zum Unglück.
    http://wwwtech.de/
    1. Aber um mir das lässtige CD wächseln zu ersparen(natürlich die Orginale) darf ich keinen NoCD Crack benutzen obwohl ich die OVersion besitze? Das ist doch Schwachsinn!
      Dann müsste man ja 100de CDs zu LANs mitnehmen! dann stehe ich vor dem Auto und frag mich wo ich den PC, den Monitor und das Equipment verstauen soll nur weil das Auto voller CDs ist! OK ich geb zu ich hab etwas übertrieben. UIii!
      Und sicherheitskopien darf man sich auch keine mehr machen!
      Sonst würde ich einfach die Sicherheitskopien zu den LANs mitschleppen damit ich nicht das Spiel und damit die Lizens verliere. Uii.

      MfG Eike

      1. Hallo Eike,

        Aber um mir das lässtige CD wächseln zu ersparen(natürlich die Orginale) darf ich keinen
        NoCD Crack benutzen obwohl ich die OVersion besitze?

        Nein, darfst du nicht, voellig richtig erkannt.

        Das ist doch Schwachsinn!

        Ja.

        Und sicherheitskopien darf man sich auch keine mehr machen!

        Nicht, wenn du damit einen Kopierschutz umgehst, nein.

        Sonst würde ich einfach die Sicherheitskopien zu den LANs mitschleppen damit ich nicht das
        Spiel und damit die Lizens verliere. Uii.

        Die Lizenz ist unabhaengig vom Medium. IdR bekommst du auch ein neues Medium zugeschickt,
        wenn dir eins kaputt gehen sollte und du nachweisen kannst, dass du eine Lizenz hast.

        Grüße,
         CK

        --
        Wenn auf Erden alle das Schoene als schoen erkennen, so ist dadurch schon das Haessliche bestimmt.
        http://wwwtech.de/
        1. Nicht, wenn du damit einen Kopierschutz umgehst, nein.

          War da nicht einmal etwas von "aktiv den Kopierschutz umgehen"?
          Meines Wissens ist z.B. das Kopieren von CDs unter Linux, wo viele Kopierschütze einfach nicht greifen, erlaubt.
          Frei nach dem Motto "Ich kann nichts dafür, wenn mein Betriebssystem den Kopierschutz nicht kennt".

          Frage ist dann: Wann umgeht man einen Kopierschutz "aktiv", und wann "passiv"? Wenn ich von meiner Software gar nicht WEISS, dass sie sowas kann (dass CloneCD und Co. nicht mehr erlaubt sind, steht ja auf einem anderen Blatt), umgehe ich dann aktiv einen Kopierschutz?

          "Wenn man eine kopiergeschützte CD kopiert und es ist keine Software da, die es sieht - war die CD dann überhaupt kopiergeschützt?" :)

          philosophische gruesse,
          Joerg

          1. Man weiß es nicht!

            Und Es würden auch kaum mehr PC spiele für einen solch hohen Preis wie er zurzeit ist gekauft werden wenn man wirklich 100% aller Raubkopierer erwischen würde. Und wenn man alle 100% erwüschen würde wären die Gerichte, Behörden und was sonst noch alles dadran hängt übelastet und wären froh wenn mal eine Mord verhandlung dazwischen käme! Ist nicht so gemeint!
            Und die Spiele Hersteller könnten allein von dem Schadensersatzt der dabei rauspringt leben. Dann würden die Hersteller die Spiele zum download zur verfügung stellen und unten drunter in der Gleichen Farbe wie der hintergrund ganz klein schreiben: Der Download dieser Dateien ist Illegal! Das Wäre das geschäft! Schadensersatzforderungen!

            :):):):):):):):):):):):):):):):):):):):)

            MfG Eike

            ___________________________________________________________________
            Diesen Post muss man nicht ganz ernst nehmen!

          2. Hallo Jörg,

            War da nicht einmal etwas von "aktiv den Kopierschutz umgehen"?

            Wörtlich ist da glaube ich vom umgehen eines "wirksamen Kopierschutzes" die Rede. Was das bedeutet, hat sich noch nicht so ganz herausgestellt.
            Das hat der Gesetzgeber den Gerichten überlassen. Wird gern gemacht, wenn man sich nicht festlegen will.

            Grüße

            Daniel

            1. Hi,

              Wörtlich ist da glaube ich vom umgehen eines "wirksamen Kopierschutzes" die Rede. Was das bedeutet, hat sich noch nicht so ganz herausgestellt.

              Kann hier auch egal sein, denn Software betrifft das nicht.

              Gruß, Cybaer

              --
              Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
        2. »»Die Lizenz ist unabhaengig vom Medium.
          Aber wenn mir die CD abhanden kommt auf der ja irgendwelche Zahlencombies sind bekommt man keine neue Lizens da man ja nicht nachweisen kann, das man das orginal besaß.

          Mit Half Life (CS 1.6)hatte ich schon einen "raubcopie fall mit Key editor". ich hatte die Orginalversion, natürlich mit Key. gebe ihn ein und dann kam ein dialogfeld ungefähr so: Der CD Key wird schon benutzt.
          Da hab ich den eine E-Mail geschrieben und einen neuen bekommen. Aber ohne Orginal geht sowas ja nicht!

        3. N'Obend

          Die Lizenz ist unabhaengig vom Medium. IdR bekommst du auch ein neues Medium zugeschickt, wenn dir eins kaputt gehen sollte und du nachweisen kannst, dass du eine Lizenz hast.

          Naja, in der Theorie vielleicht, ich hab mal versucht eine defekte Anno 1602 CD ersetzt zu bekommen. Trotz mehrerer Mails kam noch nicht mal eine Absage.
          Kommt aber sicher auf Publisher und Vertrieb an.

          Immerhin sollte es dann eigentlich legal sein siche die CD einfach irgenwoher zu kopieren. Mal abgesehen von der Kopierschutz-umgehen Geschichte...

          Tschö,
          dbenzhuser

          --
          Heute in der Reihe „unser Ranking soll schöner werden“:
          Gefälschte Musikinstrumente Marke Bessons
        4. Aber um mir das lässtige CD wächseln zu ersparen(natürlich die Orginale) darf ich keinen
          NoCD Crack benutzen obwohl ich die OVersion besitze?

          Nein, darfst du nicht, voellig richtig erkannt.

          Das ist doch Schwachsinn!

          Ja.

          Der Begriff Hilflosigkeit trifft es wohl besser.

      2. Hi,

        Aber um mir das lässtige CD wächseln zu ersparen(natürlich die Orginale) darf ich keinen NoCD Crack benutzen obwohl ich die OVersion besitze?

        Doch, darfst Du.

        Dann müsste man ja 100de CDs zu LANs mitnehmen!

        Angesichts einer dort möglichen polizeilichen Anktion, wäre das ggf. aber angebracht.

        Rechtlich ist dies jedoch recht irrelevant. Im Zweifel bringt dich die Polizei gleich nach Hause, und kann sich deine Originale anschauen.

        Und sicherheitskopien darf man sich auch keine mehr machen!

        ? Selbstredend darf man das.

        Allerdings ist eine Sicherheitskopie nicht unbedingt "Kopie des Originals".

        Gruß, Cybaer

        --
        Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
    2. Hi,

      Es waere das Umgehen eines Kopierschutzes. Das ist verboten und strafbar.

      Dies ist bei Audio-CDs & Co. der Fall, nicht jedoch bei Software.

      Bei Software hat der Besitzer durchaus das Recht, einen Kopierschutz ggf. zu umgehen (auch durch Patches -> "Dongle-Urteil").

      Es gibt allerdings noch kein "höchstrichterliches" Urteil was das Patchen angeht, wenn es nicht zwingend notwendig ist (beim Dongle-Fall, wie auch bei anderen, war das Cracken notwendig, um die Software überhaupt nutzen zu können).

      Gruß, Cybaer

      --
      Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
      1. Hallo Cybaer,

        Es waere das Umgehen eines Kopierschutzes. Das ist verboten und strafbar.

        Dies ist bei Audio-CDs & Co. der Fall, nicht jedoch bei Software.

        Wie kommst du auf den Trichter? Die EU-Richtlinie ist in _dem_ Fall recht eindeutig: es
        bezieht sich genau so auf Software wie auf Audio-CDs. Was vorher an Urteilen gelaufen ist
        ist uebrigens ziemlich egal.

        Grüße,
         CK

        --
        Nichts zu begehren, das ist der Weg.
        http://wwwtech.de/
        1. Hi,

          Wie kommst du auf den Trichter? Die EU-Richtlinie ist in _dem_ Fall recht eindeutig: es

          Die EU-Richtlinie ist vollkommen ohne Belang.

          Interessant ist vielmehr, was davon in die jeweils nationalen UrhGs übernommen wird (angesichts der Schwammigkeit der EU-Richtlinie kann das durchaus von EU-Land zu EU-Land unterschiedlich sein).

          bezieht sich genau so auf Software wie auf Audio-CDs.

          Mag sein, ist aber irrelevant (s.o.).

          Was vorher an Urteilen gelaufen ist ist uebrigens ziemlich egal.

          Keineswegs, da das UrhG diesbezügl. nicht geändert wurde.

          Gruß, Cybaer

          --
          Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
          1. Hallo Cybaer.

            Die EU-Richtlinie ist vollkommen ohne Belang.

            Quatsch, eine EU-Richtlinie ist bindend. Wenn den Mitgliedsstaaten Ausnahmen eingeräumt werden sollen, muss dies explizit in der Richtlinie stehen (im konkreten Fall z.B. Art. 5 der sog. Urheberrechtsrichtlinie).

            Interessant ist vielmehr, was davon in die jeweils nationalen UrhGs übernommen wird (angesichts der Schwammigkeit der EU-Richtlinie kann das durchaus von EU-Land zu EU-Land unterschiedlich sein).

            Wenn die nationalen Regelungen mit der EU-Richtlinie nicht konform gehen oder sie nur unzureichend umsetzen, stellt dies i.d.R. einen Verstoß gegen die jeweilige Richtlinie dar. Art. 13 Abs. 1 schreibt die Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG ("Urheberrechtsrichtlinie") in nationales Recht bis zum 22.12.2002 vor. Danach kann sich jeder auf das vorrangige EU-Recht berufen, ggf. muss er vor dem EuGH klagen.

            Was vorher an Urteilen gelaufen ist ist uebrigens ziemlich egal.
            Keineswegs, da das UrhG diesbezügl. nicht geändert wurde.

            Bist du dir da sicher? Sei's drum, wenn die Rechtsprechung zu Teilen des Urheberrechts ergangen ist, die durch die EU-Richtlinie überholt sind, ist diese Rechtsprechung in der Tat grundsätzlich irrelevant.

            Freundschaft!
            Siechfred

            --
            Nichts ist schwerer einzureißen als die Mauer in den Köpfen.
            1. Hallo Siechfred,

              Interessant ist vielmehr, was davon in die jeweils nationalen UrhGs übernommen wird
              (angesichts der Schwammigkeit der EU-Richtlinie kann das durchaus von EU-Land zu
              EU-Land unterschiedlich sein).

              Wenn die nationalen Regelungen mit der EU-Richtlinie nicht konform gehen oder sie nur
              unzureichend umsetzen, stellt dies i.d.R. einen Verstoß gegen die jeweilige Richtlinie
              dar.

              Ist das in dem Fall so? Die Richtlinie scheint hier ziemlich von dem Abzuweichen, was in DE
              umgesetzt wurde. Das wundert mich ein bisschen.

              Grüße,
               CK

              --
              No Shoes On Mat!
              http://wwwtech.de/
              1. Hallo CK.

                Ist das in dem Fall so? Die Richtlinie scheint hier ziemlich von dem Abzuweichen, was in DE umgesetzt wurde. Das wundert mich ein bisschen.

                Ich muss zu meiner Schande eingestehen, dass ich die Diskussion nicht vollständig gelesen und mich auch noch nicht wirklich mit dem neuen Urheberrecht auseinandergesetzt habe, weshalb ich mir ohne die Details zu kennen kein Urteil erlauben kann :-)

                Freundschaft!
                Siechfred

                --
                Nichts ist schwerer einzureißen als die Mauer in den Köpfen.
                1. Hi,

                  Ich muss zu meiner Schande eingestehen, dass ich die Diskussion nicht vollständig gelesen und mich auch noch nicht wirklich mit dem neuen Urheberrecht auseinandergesetzt habe, weshalb ich mir ohne die Details zu kennen kein Urteil erlauben kann :-)

                  Ich habe mich vor der Änderung mit dem UrhG beschäftigt, mit der EU-Richtlinie, und mit den tatsächlichen Änderungen.

                  Von daher erlaube ich mir auch ein Urteil. ;-)

                  Gruß, Cybaer

                  --
                  Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                  1. Hallo Cybaer.

                    Ich habe mich vor der Änderung mit dem UrhG beschäftigt, mit der EU-Richtlinie, und mit den tatsächlichen Änderungen.

                    Schön.

                    Von daher erlaube ich mir auch ein Urteil. ;-)

                    Auch schön, allerdings scheinst du gewisse Defizite bei der Konkurrenz EU-Richtlinien zu nationalem Recht im Allgemeinen zu haben :-)

                    Freundschaft!
                    Siechfred

                    --
                    Nichts ist schwerer einzureißen als die Mauer in den Köpfen.
                    1. Hi,

                      Auch schön, allerdings scheinst du gewisse Defizite bei der Konkurrenz EU-Richtlinien zu nationalem Recht im Allgemeinen zu haben :-)

                      Das wäre mir neu. Ich bin diesbezügl. politisch durchaus gebildet und erlaube es mir, auf (hier sowieso unpassende) Pauschalurteile zu verzichten ... 8-)

                      Gruß, Cybaer

                      --
                      Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                      1. Hallo Cybaer.

                        Auch schön, allerdings scheinst du gewisse Defizite bei der Konkurrenz EU-Richtlinien zu nationalem Recht im Allgemeinen zu haben :-)
                        Das wäre mir neu. Ich bin diesbezügl. politisch durchaus gebildet und erlaube es mir, auf (hier sowieso unpassende) Pauschalurteile zu verzichten ... 8-)

                        Na, dann haben wir schließlich doch noch einen Konsens gefunden :-)

                        Freundschaft!
                        Siechfred

                        --
                        Nichts ist schwerer einzureißen als die Mauer in den Köpfen.
                    2. Moin!

                      Auch schön, allerdings scheinst du gewisse Defizite bei der Konkurrenz EU-Richtlinien zu nationalem Recht im Allgemeinen zu haben :-)

                      EU-Richtlinien sind nun mal tatsächlich kein einklagbares nationales Recht. Egal was in irgendwelchen EU-Richtlinien drin steht: Entscheidend für unsere deutsche Rechtsprechung ist ausschließlich das vom Bundesdeutschen Gesetzgeber verabschiedete Recht.

                      Dass dieser Gesetzgeber durch EU-Richtlinien gezwungen sein könnte, gewisse Gesetze zu verabschieden, ist was ganz anderes. Das Verfahren läuft üblicherweise so, dass in der EU Harmonisierungsbestrebungen in so einer Richtlinie münden, mit der dann alle Gemeinschaftsstaaten aufgefordert werden, das national bei sich so umzusetzen. Solange die Richtlinie nicht umgesetzt ist, kann man in Deutschland aber nicht darauf basierend klagen, dazu bedarf es erst der nationalen Verabschiedung des Gesetzes. Und die Nichtumsetzung einer Richtlinie könnten vermutlich nur die anderen EU-Staaten vor einem EU-Gerichtshof anprangern, aber kein einzelner EU-Bürger - und selbst dann könnte er allenfalls eine Verurteilung der Bundesrepublik erreichen, die Richtlinie endlich in nationales Recht umzusetzen, nicht aber, dass ein nicht vom deutschen Gesetzgeber verabschiedetes Gesetz für eine Rechtsstreitigkeit als Grundlage genommen wird (was ja insbesondere dann zu Auslegungsproblemen führt, wenn die Richtlinie explizit Spielraum gelassen hat - was soll man dann annehmen?).

                      Also bitte merken: EU-Richtlinien sind zwar real existent, für die rechtlichen Belange hier in Deutschland, denen man als natürliche Person unterworfen ist, aber absolut irrelevant. Relevant sind nur deutsche Gesetze.

                      - Sven Rautenberg

                      1. Hallo Sven.

                        Also bitte merken: EU-Richtlinien sind zwar real existent, für die rechtlichen Belange hier in Deutschland, denen man als natürliche Person unterworfen ist, aber absolut irrelevant. Relevant sind nur deutsche Gesetze.

                        Nein. Du kannst dich hier in Deutschland auch auf die Unvereinbarkeit mit Europarecht berufen (z.B. wegen Verstoßes gegen eine EU-Richtlinie). Letztlich landen solche Verfahren unter bestimmten weiteren Voraussetzungen dann vor dem EuGH. Siehe EuGH-FAQ.

                        Freundschaft!
                        Siechfred

                        --
                        Nichts ist schwerer einzureißen als die Mauer in den Köpfen.
            2. Hi,

              Quatsch, eine EU-Richtlinie ist bindend.

              Diese EU-Richtlinie ließ den Mitgliedstaaten sehr viel Freiraum. Von "Privatkopie komplett verboten" bis "Privatkopie komplett erlaubt" war z.B. vieles möglich und den Ländern überlassen.

              schreibt die Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG ("Urheberrechtsrichtlinie") in nationales Recht bis zum 22.12.2002 vor.

              Und? "Daß die Umsetzung erfolgen soll" != "Wie die Umsetzung erfolgen soll".

              Danach kann sich jeder auf das vorrangige EU-Recht berufen, ggf. muss er vor dem EuGH klagen.

              Es gibt hier kein "EU-Recht". Urheberrecht ist nationale Angelegenheit.

              Keineswegs, da das UrhG diesbezügl. nicht geändert wurde.
              Bist du dir da sicher?

              100%.

              Sei's drum, wenn die Rechtsprechung zu Teilen des Urheberrechts ergangen ist, die durch die EU-Richtlinie überholt sind, ist diese Rechtsprechung in der Tat grundsätzlich irrelevant.

              LOL. Nicht nur angesichts des Umstands, daß erst vor wenigen Tagen der BGH (oder war es das BVG?) festgestellt hat, daß das Grundgesetz vor der EU-Menschenrechtskonvention Vorrang hat, ist das "grundsätzlich" bedenkenswert. ;-)

              Im Ernst: Urheberrecht ist nationale Angelegenheit, die EU-Richtlinie ist kein Gesetz und das UrhG sieht nachwievor vor, daß eine Sicherheitskopie nicht vom Rechteinhaber verboten/verhindert werden darf (auch nicht durch einen Kopierschutz).

              Entsprechende (Patch-)Urteile fußen jedoch ohnehin nicht auf dem UrhG (man könnte ja auch argumentieren, daß das Patchen eine Veränderung des Werkes gegen den Willen des Urhebers darstellt - so machten es ja auch die Hersteller), sondern auf dem BGB. Denn jeder Käufer hat (bei einem Kaufvertrag) das Recht, die Sache bestimmungsgemäß zu nutzen. Und was bestimmungsgemäß ist, bestimmt nicht der Hersteller, sondern der Kunde, bzw. im Zweifelsfall das Gericht.

              Ich will nicht sagen, daß es keinerlei anderslautende Meinungen bezügl. beliebiger "NoCD-Patches" gäbe (wie gesagt: ein höchstrichterliches Urteil existiert nicht), aber wenn ich die bisherige Rechtsprechung so Revue passieren lasse, dann ist z.B. der Einsatz eines "virtuellen CD-Laufwerks" erlaubt, das Patchen einer Software damit es auf diesem funktioniert ebenso.

              Im UrhG wurde jedenfalls bei *Computerprogrammen* *nichts* geändert, um zu einer anderen Sichtweise als bisher zu gelangen. Und selbst wenn, müßte sich erst ein Gericht finden, daß hier das UrhG über das BGB stellt ...

              Gruß, Cybaer

              --
              Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
              1. Hallo Cybaer.

                Quatsch, eine EU-Richtlinie ist bindend.
                Diese EU-Richtlinie ließ den Mitgliedstaaten sehr viel Freiraum. Von "Privatkopie komplett verboten" bis "Privatkopie komplett erlaubt" war z.B. vieles möglich und den Ländern überlassen.

                Sie ist trotzdem bindend. Wenn Mitgliedsstaaten Freiräume genutzt haben, dann deshalb, weil die Richtlinie sie ihnen gelassen hat (ich nannte beispielhaft den Artikel 5).

                schreibt die Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG ("Urheberrechtsrichtlinie") in nationales Recht bis zum 22.12.2002 vor.
                Und? "Daß die Umsetzung erfolgen soll" != "Wie die Umsetzung erfolgen soll".

                Das ändert nichts an der Tatsache, dass die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden _muss_.

                Danach kann sich jeder auf das vorrangige EU-Recht berufen, ggf. muss er vor dem EuGH klagen.
                Es gibt hier kein "EU-Recht". Urheberrecht ist nationale Angelegenheit.

                Ich sprach von höherrangigem Recht. Die EU ist nunmal so ausgestaltet, dass _zwingende_ Regelungen dem nationalen Recht vorgehen. Werden solche Regelungen nicht umgesetzt, kann sich der EU-Bürger in der Tat auf die Richtlinie berufen.

                Sei's drum, wenn die Rechtsprechung zu Teilen des Urheberrechts ergangen ist, die durch die EU-Richtlinie überholt sind, ist diese Rechtsprechung in der Tat grundsätzlich irrelevant.
                LOL.

                Nix LOL. Sind Gesetze überholt, ist es auch die dazu ergangene Rechtsprechung.

                Nicht nur angesichts des Umstands, daß erst vor wenigen Tagen der BGH (oder war es das BVG?) festgestellt hat, daß das Grundgesetz vor der EU-Menschenrechtskonvention Vorrang hat, ist das "grundsätzlich" bedenkenswert. ;-)

                Ich stimme dir zu, dass es bedenkenswert ist, allerdings vergleichst du hier Äpfel mit Birnen.

                Im Ernst: Urheberrecht ist nationale Angelegenheit, die EU-Richtlinie ist kein Gesetz und das UrhG sieht nachwievor vor, daß eine Sicherheitskopie nicht vom Rechteinhaber verboten/verhindert werden darf (auch nicht durch einen Kopierschutz).

                Natürlich ist die nationale Gesetzgebung auch nationale Angelegenheit. Die EU-Richtlinie ist zwar kein deutsches Gesetz, aber geht diesem vor, soweit ein deutsches Gesetz gegen Richtlinienvorgaben verstößt. Das, was du meinst, liegt innerhalb des Spielraum, der den nationalen Gesetzgebern durch die Richtlinie eingeräumt wird. Läge es außerhalb, verstieße es gegen diese Richtlinie mit der Folge, dass sich ein Betroffener auf das EU-Recht berufen könnte. Ein nationales Gesetz muss immer mit der entsprechenden EU-Richtlinie (wenn es dazu eine gibt) vereinbar sein. So ist in deinem Beispiel der Sachverhalt gelagert.

                Entsprechende (Patch-)Urteile fußen jedoch ohnehin nicht auf dem UrhG (man könnte ja auch argumentieren, daß das Patchen eine Veränderung des Werkes gegen den Willen des Urhebers darstellt - so machten es ja auch die Hersteller), sondern auf dem BGB. Denn jeder Käufer hat (bei einem Kaufvertrag) das Recht, die Sache bestimmungsgemäß zu nutzen. Und was bestimmungsgemäß ist, bestimmt nicht der Hersteller, sondern der Kunde, bzw. im Zweifelsfall das Gericht.

                Du hast mich völlig missverstanden. Rechtsprechung, die zu überholten Vorschriften ergangen ist, ist durch Einführung anderer Vorschriften grundsätzlich überholt oder muss zumindest mit Bedacht angewendet werden. Ob das im Falle des neuen UrhG so ist, keine Ahnung, siehe meine Antwort an CK.

                Im UrhG wurde jedenfalls bei *Computerprogrammen* *nichts* geändert, um zu einer anderen Sichtweise als bisher zu gelangen. Und selbst wenn, müßte sich erst ein Gericht finden, daß hier das UrhG über das BGB stellt ...

                Wenn es so ist, ist es so. Hier fehlt mir die Diskussionsgrundlage.

                Freundschaft!
                Siechfred

                --
                Nichts ist schwerer einzureißen als die Mauer in den Köpfen.
                1. Hi,

                  Sie ist trotzdem bindend. Wenn Mitgliedsstaaten Freiräume genutzt haben, dann deshalb, weil die Richtlinie sie ihnen gelassen hat (ich nannte beispielhaft den Artikel 5).

                  *Diese* EU-Richtline war ein einziger "Freiraum". 8-)

                  Ich sprach von höherrangigem Recht. Die EU ist nunmal so ausgestaltet, dass _zwingende_ Regelungen dem nationalen Recht vorgehen. Werden solche Regelungen nicht umgesetzt, kann sich der EU-Bürger in der Tat auf die Richtlinie berufen.

                  *Hier* war nichts "gezwungen". ;-)

                  Allgemein betrachtet hast Du natürlich recht.

                  Nix LOL. Sind Gesetze überholt, ist es auch die dazu ergangene Rechtsprechung.

                  Natürlich. Da aber hier die Gesetze nicht überholt sind, ...

                  Ich stimme dir zu, dass es bedenkenswert ist, allerdings vergleichst du hier Äpfel mit Birnen.

                  Das war mir bewußt! >:->

                  Ein nationales Gesetz muss immer mit der entsprechenden EU-Richtlinie (wenn es dazu eine gibt) vereinbar sein. So ist in deinem Beispiel der Sachverhalt gelagert.

                  Also ich weiß nicht, ob es zu national-staatlichen Angelegenheiten überhaupt Richtlinien geben kann/darf, die der Auffassung eines Landes zuwider läuft. Es ist aber nunmal so, daß die EU zwar in den meisten, nicht aber in allen Dingen das letzte Wort hat.

                  Du hast mich völlig missverstanden.

                  Keineswegs.

                  Daß ich deiner Argumentation *in diesem Fall* nicht im Ansatz folgen wollte, hatte rein inhaltliche Gründe:

                  Ob das im Falle des neuen UrhG so ist, keine Ahnung, siehe meine Antwort an CK.

                  Gruß, Cybaer

                  --
                  Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                  1. Hallo Cybaer.

                    *Diese* EU-Richtline war ein einziger "Freiraum". 8-)

                    Das mag durchaus sein.

                    *Hier* war nichts "gezwungen". ;-)

                    Oh doch, schau dir nur mal die Vorgaben für Kunstwerke an, da gab es IIRC nicht allzuviel Spielraum (wobei sich mir das Schutzbedürfnis diverser musikalischer Ergüsse nicht so recht erschließen will ;-) ).

                    Also ich weiß nicht, ob es zu national-staatlichen Angelegenheiten überhaupt Richtlinien geben kann/darf, die der Auffassung eines Landes zuwider läuft. Es ist aber nunmal so, daß die EU zwar in den meisten, nicht aber in allen Dingen das letzte Wort hat.

                    Es stand dir vor ein paar Monaten frei, mit dafür zu sorgen, dass aus Deutschland die Richtigen im Europaparlament sitzen :-) Aber das ist eine völlig andere Diskussion. Btw, gerade vor diesem Hintergrund ist die eklatant geringe Beteiligung an den Europawahlen nicht nachzuvollziehen.

                    Daß ich deiner Argumentation *in diesem Fall* nicht im Ansatz folgen wollte, hatte rein inhaltliche Gründe:

                    Dass ich dir geantwortet habe, hatte rein allgemeinrechtliche Gründe :-)

                    Freundschaft!
                    Siechfred

                    --
                    Nichts ist schwerer einzureißen als die Mauer in den Köpfen.
          2. Hallo Cybaer,

            Wie kommst du auf den Trichter? Die EU-Richtlinie ist in _dem_ Fall recht eindeutig: es

            Die EU-Richtlinie ist vollkommen ohne Belang.

            Wohl kaum ;-)

            Wie auch immer, ich habe es nochmal nachgelesen, es scheint, als habest du sogar Recht was
            das angeht. Aber der NoCD-Crack ist trotzdem verboten, weil du damit das Programm selber
            veraenderst -- das wiederum _ist_ strafbar ;-)

            Grüße,
             CK

            --
            Microsoft: Where do you want to go today?
            Linux: Where do you want to go tomorrow?
            FreeBSD: Are you guys coming, or what?
            http://wwwtech.de/
            1. Hi,

              Aber der NoCD-Crack ist trotzdem verboten, weil du damit das Programm selber veraenderst -- das wiederum _ist_ strafbar ;-)

              Nein, ist es nicht.

              Natürlich ist es prinzipiell verboten, ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu verändern. Was das Patchen angeht, haben aber bisher alle Gerichte anderen (verbraucherfreundlicheren) Gesetzen den Vorrang eingeräumt, die das ein wenig anders sehen (s. Parallelposting).

              Und welches Gesetz im Widerstreit den Vorrang bekommt, dafür sind ja die Gerichte da ... 8-)

              Gruß, Cybaer

              --
              Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
  2. N'Obend

    Eins weiß ich.
    1.Kopiere ich ein Spiel das ein copyright hat auf eine CD ist es eine Raubkopie.

    Wenns nur eine Sicherheitskopie für dich ist, nö.
    Es wird allerdings (schwachsinnigerweise) illegal, wenn du dazu einen Kopierschutz umgehen musst.

    2.Gibt mir aber ein Freund die Orginalversion und ich installiere das spiel, mache einen NOCD Crack drauf und fange an zu spielen. Ist das eine art raupkopieren?

    Es ist allein schon verboten einen NOCD-Crack zu benutzen, weil damit die Original-Dateien verändert werden. Das ist dir im allgemeinen durch die Lizenzbestimmungen nicht erlaubt.

    if (antwort==ja) {

    Den Zweig schlagen wir ein.

    Ist es auch raubkopieren wenn ich das Spiel mit ihm zusammen kaufe? Also ich bezahle einen Teil des Spiels und er den anderen.

    Du kaufst ja nicht das Spiel, sondern eine Lizenz. Ob ihr die zu 2 oder zu viert kauft ist irrelevant. Es bleibt _eine_ Lizenz.

    Tschö,
    dbenzhuser

    --
    Heute in der Reihe „unser Ranking soll schöner werden“:
    Gefälschte Musikinstrumente Marke Bessons
    1. Hallo dbenzhuser,

      Wenns nur eine Sicherheitskopie für dich ist, nö.
      Es wird allerdings (schwachsinnigerweise) illegal, wenn du dazu einen Kopierschutz umgehen musst.

      Nein, diese Beschränkung gilt nur für Musik-Dateien.

      Schöne Grüße,

      Johannes

      --
      Das sage ich deshalb, weil ich Hompagebauer bin und Ahnung davon .
      ss:| zu:) ls:[ fo:) de:] va:) ch:) n4:| rl:) br:< js:| ie:{ fl:( mo:}
      1. Nein, diese Beschränkung gilt nur für Musik-Dateien.

        Äh, ich meinte natürlich Musik-CDs.

        Johannes

        --
        Das sage ich deshalb, weil ich Hompagebauer bin und Ahnung davon .
        ss:| zu:) ls:[ fo:) de:] va:) ch:) n4:| rl:) br:< js:| ie:{ fl:( mo:}
  3. Ein Zusammenfassung des Threads:

    Egal - Illegal - Scheissegal

    [closed]