Hi,
Sie ist trotzdem bindend. Wenn Mitgliedsstaaten Freiräume genutzt haben, dann deshalb, weil die Richtlinie sie ihnen gelassen hat (ich nannte beispielhaft den Artikel 5).
*Diese* EU-Richtline war ein einziger "Freiraum". 8-)
Ich sprach von höherrangigem Recht. Die EU ist nunmal so ausgestaltet, dass _zwingende_ Regelungen dem nationalen Recht vorgehen. Werden solche Regelungen nicht umgesetzt, kann sich der EU-Bürger in der Tat auf die Richtlinie berufen.
*Hier* war nichts "gezwungen". ;-)
Allgemein betrachtet hast Du natürlich recht.
Nix LOL. Sind Gesetze überholt, ist es auch die dazu ergangene Rechtsprechung.
Natürlich. Da aber hier die Gesetze nicht überholt sind, ...
Ich stimme dir zu, dass es bedenkenswert ist, allerdings vergleichst du hier Äpfel mit Birnen.
Das war mir bewußt! >:->
Ein nationales Gesetz muss immer mit der entsprechenden EU-Richtlinie (wenn es dazu eine gibt) vereinbar sein. So ist in deinem Beispiel der Sachverhalt gelagert.
Also ich weiß nicht, ob es zu national-staatlichen Angelegenheiten überhaupt Richtlinien geben kann/darf, die der Auffassung eines Landes zuwider läuft. Es ist aber nunmal so, daß die EU zwar in den meisten, nicht aber in allen Dingen das letzte Wort hat.
Du hast mich völlig missverstanden.
Keineswegs.
Daß ich deiner Argumentation *in diesem Fall* nicht im Ansatz folgen wollte, hatte rein inhaltliche Gründe:
Ob das im Falle des neuen UrhG so ist, keine Ahnung, siehe meine Antwort an CK.
Gruß, Cybaer
Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!