Hallo Siechfred,
Interessant ist vielmehr, was davon in die jeweils nationalen UrhGs übernommen wird
(angesichts der Schwammigkeit der EU-Richtlinie kann das durchaus von EU-Land zu
EU-Land unterschiedlich sein).Wenn die nationalen Regelungen mit der EU-Richtlinie nicht konform gehen oder sie nur
unzureichend umsetzen, stellt dies i.d.R. einen Verstoß gegen die jeweilige Richtlinie
dar.
Ist das in dem Fall so? Die Richtlinie scheint hier ziemlich von dem Abzuweichen, was in DE
umgesetzt wurde. Das wundert mich ein bisschen.
Grüße,
CK