Hi
Der einzige Unterschied ist das die Originaladresse mit angegeben wird.
Das ist nicht korrekt.
wieso? bei Googlecache steht folgendes vorweg...
"Dies ist G o o g l e s Cache von http://forum.de.selfhtml.org/archiv/1999_4/ t07301.htm"
Alleine schon angesichts des Bekanntheits- und Nutzungsgrades könnte Google gleiches auch für ihre Cache-Funktion ins Feld führen. Dadurch, daß der Seitenautor nicht anzeigt, daß das Cachen zu unterbleiben hat (was ja, getrennt von der Indizierung, möglich ist), erlaubt er es konkludent.
die Funktionsweise des Googlecache ist bestimmt viel weniger Leuten bekannt als die Googlesuche.
Dein Argument ist, dass wenn Unrecht lange genug geduldet wird, es quasi durch normative Kraft zum Gewohnheitsrecht wird.
Eine bekannte Rechstpraxis alleine im Netz hinkt die Rechtsprechung der Entwicklung meist um Jahre hinterher,
was hier eine Grauzone entstehen lässt.
Die Frage bleibt, ob sich der komische Referateverkäufer auf Google als Präzendenzfall berufen könnte.
Tschau
LanX