Hi,
War nur so aus der Luft gegriffen. Das ist hier ein freies Land, nur Du als Urheber legst den Preis fest (ob er sich beim Lizenznehmer und vor Gericht problemlos durchsetzen lässt, ist eine andere Frage).
Es gibt für Artikel/Meldungen/Bilder/... im Bereich der Print-Medien Standard-Sätze (sind im UrhG zu finden).
Aber Online ist davon nicht betroffen ...
Du solltest Dich bei bei der Preisfindung vom Verkaufspreis der Dialerseite leiten lassen.
... und sowas schon gleich gar nicht.
Wenn 100 ahnungslose Kiddies je 15 Euro in die Kasse gespühlt haben, sind schon 1500 Euro zusammen.
Sollte es zu keiner einvernemlichen Einigung kommen, müßte der Anbieter in einem Gerichtsverfahren möglicherweise seine Logs & Rechnungen offenlegen, damit das Gericht den Schaden beurteilen kann.
Gruß, Cybaer
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