Hi,
Ist das mit den Lizenzgebühren nicht ein Problem, wenn das die noch einfach so auf einer frei zugänglichen Webseite liegt?
Zusätzlich zu Alechs Anmerkungen:
Durch die bereits erfolgte Veröffentlichung sinkt der Betrag, den Du bei einer Standardabrechnung für Journalisten bekommen würdest (bspw. als Fachartikel in einem Musik-Magazin). Aber trotzdem steht dir natürlich Geld zu.
Aber mal davon ausgegehend, der "Dialer-Betreiber" ist a) seriös (>;->) und b) hatte es aus einer unbenannten Quelle und war nur unfähig, den Autor zu ermitteln (s.o >;->):
Möglichst wenig Aufwand hast Du IMHO mit folgendem Vorgehen:
1. Speichern der Web-Seiten zur Beweissicherung (möglichst mit einem Zeugen)
2. Formloses Schreiben an die Hausaufgaben-Site. Du ättest einenText von Dir gefunden, wie ihre Vergütung denn wohl aussieht.
Sollte die Antwort unbefriedigend sein -> mit URL, Sicherung und Schriftverkehr zum Anwalt gehen.
Ich hätte jetzt aber spontan geschätzt, dass es da um deutlich weniger geht - aber ich lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren :)
Hätte ich jetzt auch. Aber zumindest für den Anwalt lohnt es sich richtig ... ;->
Gruß, Cybaer
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