Hallo.
Schmerzensgeld bekommt für Aua, was hier aber wohl weder körperlich noch seelisch vorliegt.
Da wäre ich mir im Bezug auf das seelische Leid nicht so sicher. Es hat bereits ein Urteil gegeben, auf das man sich dahingehend berufen kann. Denn natürlich kann einem der Umstand zusetzen, dass andere mit dem Werk -- in diesem Fall sogar auf höchst zweifelhafte Weise -- Geld verdienen, ohne sich um die Rechte des Eigentümers zu scheren.
MfG, at