Wilhelm Turtschan: Droht mir eine Abmahnung?

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habe d'ehre

Wegen
http://www.ahgz.de/aktuell/2004,32,159575.html
Thüringer Klöße sind geschützt!

Ja wie ist das nun. Was ist nun genau auf dem DPMA hinterlegt hinsichtlich Thüringer Klöße!? Mache ich mich strafbar oder erwarte eine Abmahnung, wenn ich eine davon abweichendes Rezeptur zeige für mein ganz privates Koch-hobby-baby: Thüringer Klöße.

Wenn Du endlich mal die Artikel richtig lesen und kapieren wuerdest!

Da steht nirgendwo etwas davon, dass es vorboten sei ueber Thueringer Kloesse zu schreiben. Du kannst nur ein Problem bekommen, wenn Du oeffentlich "Thueringer Kloesse" verkaufst, welche nicht den festgelegten Spezifikationen entsprechen.
Ein original Wiener Schnitzel darf auch nur aus Kalbfleisch gefertigt werden, ein selbiges aus Schweinefleisch ist nur ein Schnitzel "Wiener Art", analoges gilt fuer "fraenkischen Bocksbeutel" oder "brasilianisches Sumpfhuhn".

Was soll also Deine Panikmache? Reine Selbstdarstellung?

BTW: In Deiner Perlbase habe ich eigentlich auch nie etwas entdeckt, was patentrechtlich bedenklich waere.

man liest sich
Wilhelm