Hallo Rolf.
Thüringer Klöße sind geschützt!
Ja, allerdings nur, wenn du sie zum Verzehr anbietest; ist das selbe wie mit der Wurst. Da fällt mir ein Anekdötchen ein, als ich vor ein paar Jahren mal in Düsseldorf zu Gast war, wurden dort in einem Imbiss "Echte Thüringer Rostbratwürste" angeboten. Die sahen aus wie Weißwurst vom Grill *igitt*.
Darf ich denn überhaupt über das Thema schreiben 'Thüringer Klöße' ?
Warum nicht? Du bietest sie niemandem zum Essen an, du berichtest nur darüber. Btw, dann müsste die AHGZ auch eine Abmahnung bekommen, weil sie über "Thüringer Klöße" und "Thüringer Rostbratwurst" berichten.
Freundschaft!
Siechfred
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Wer andern eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurstbratgerät.
Wer andern eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurstbratgerät.