Ingo Turski: Droht mir eine Abmahnung?

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Hi,

In der Tat *kann* dann Rolf mir kein Gericht dazu anbieten, außer es steht auf dem Gericht auch ein "man nehme eine Küche in Thüringen" drin.

das (ggfl. i.V. mit einem Hinweis auf den Markenschutz) wäre doch eine nette Erweiterung des Rezeptes und was letztlich - bei strikter Einhaltung - dabei herauskäme, wäre dann auch nicht abmahnfähig;-)

freundliche Grüße
Ingo