Hallo,
gut, aber was spricht dagegen, "Thüringer Knödeln" zu beschreiben?
naja, dagegen spricht, das es eben um Thüringer Klöße gehen soll. Das ist "an sich" schon ein fester Begrif.
Das Problem ist schon manchmal, das die Schreiber von Rezepten und Speisekarten arg fantasievoll sind. Ein Wiener Schnitzel *kann* nicht aus Putenfleisch gemacht werden. Vielleicht aber ein "Putenschnitzel Wiener Art" - sagen wir es mal so: nicht wirklich alle Speisekarten sind wirklich valide. Da wäre es schon ganz nett, wenn man da "Sanktionen" ausführen kann. Meiner Meinung ist aber das vielleicht berechtigte Interesse der Gesellschaft zum Schutz vor irreführende Speisebezeichnungen dadurch schon gewahrt, das es jedem frei steht a) mit dem Koch zu schimpfen und b) das nächste mal ein anderes Lokal auf zu suchen.
Das man nun die Speisebezeichnungen markenrechtlich erfast und somit auch abmahnungsfähig macht, mag zwar dem Grundgedanken des Schutzes (von mir oben skiziert) "auch" genüge tun, ist aber doch etwas arg zu viel des Guten. Oder kürzer gesagt (will ja üben): schon pervers.
Zurück zu den Thüringer Klößen. Wenn, was ich nicht weiß, der Name in der Tat aussagt, das die Klöße aus Thüringer Kartoffeln innerhalb Thüringens Grenzen hergestellt werden, dann kann man die mit keinem Gericht der Welt in, sagen wir mal, Düsseldorf nachkochen. (Das hat auch mit Markenschutz nichts zu tun... Apfelkompott kann man nicht aus Birnen machen) In der Tat *kann* dann Rolf mir kein Gericht dazu anbieten, außer es steht auf dem Gericht auch ein "man nehme eine Küche in Thüringen" drin. Und wenn er Wert auf Validität liegt, soll er es doch einfach umnennen in Thüringer Art. Ohne Abmahnungsdruck natürlich, sondern weils dann korrekt wäre.... und ein Schritt weg von der Speisekarteverdummung unsers Landes ;-)
Chräcker