Tom: Belafonte Lyrics u.a.

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Hello,

Trotzdem stellt die Sammlung dann später ein eigenes Werk laut Urheberrecht dar.

Ich glaube nicht, daß eine solche Sammlung den für einen Schutz notwendigen Status einer Datenbank erreichen wird. Das beträfe auch nicht die Sammlung als solche, sondern höchstens den Index selbiger. :-)

Da magst Du glauben, was Du willst. Eine Datenbankl, die eine Sammllung darstellt, ist immer ein Werk im Sinne des Urheberrechts. Anders als beim Patentrecht, kennt das Urheberrecht nicht den Begriff der "Erfindunghöhe".

Auch wenn ich einen Pup in der Badewanne lasse und dieses Ereignis irgendwie dokumentiere, ist dies ein Werk im Sinne des Urheberrechts. Wenn es der Fotograf nämlich schafft, nicht gleich tot umzufallen, ist es "Kunst" :-))

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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