Hello,
Anders als beim Patentrecht, kennt das Urheberrecht nicht den Begriff der "Erfindunghöhe".
Es kannte analog die "geistige Schöpfungshöhe". Die ist zwar mittlerweile aus dem UrhG verschwunden, aber die *Gerichte* bewerten sie bei Streitigkeiten dennoch. 8-)
Wenn ein Richter das tun würde, obwohl der Passus aus dem Gesetz entfernt wurde (glaube ich Dir einfach mal), könnt man ihm den A.... aufreißen. Das wäre dann nämlich Rechtsbeugung.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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