Hi,
Wenn ein Richter das tun würde, obwohl der Passus aus dem Gesetz entfernt wurde (glaube ich Dir einfach mal), könnt man ihm den A.... aufreißen. Das wäre dann nämlich Rechtsbeugung.
Es kommt drauf an, wie man das auslegt und begründet. Schließlich ist das Urheberrecht nicht das alleinige Recht in diesem Land. Und die Richter haben eben nicht nur zu prüfen, ob eine bestimmte Rechtsauffassung mit dem speziellen Gesetz konform geht, sondern auch, welches Recht höher zu werten ist, wenn verschiedene Gesetze(steile) miteinander *konkurieren* (Stichwort z.B. UrhG vs. BGB).
Es *muß* also ggf. mittelbar die Schöpfungshöhe zur Entscheidung herangezogen werden, denn der Abwägungsprozess, welchem Recht Vorrang einzuräumen ist, bedarf ja auch zwingend der Abwägung der Wertigkeiten der beiden Positionen!
Gruß, Cybaer
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