Hi,
Eine Datenbankl, die eine Sammllung darstellt, ist immer ein Werk im Sinne des Urheberrechts.
Mit "immer" wäre ich etwas vorsichtiger! =:-)
Anders als beim Patentrecht, kennt das Urheberrecht nicht den Begriff der "Erfindunghöhe".
Es kannte analog die "geistige Schöpfungshöhe". Die ist zwar mittlerweile aus dem UrhG verschwunden, aber die *Gerichte* bewerten sie bei Streitigkeiten dennoch. 8-)
Auch wenn ich einen Pup in der Badewanne lasse und dieses Ereignis irgendwie dokumentiere, ist dies ein Werk im Sinne des Urheberrechts. Wenn es der Fotograf nämlich schafft, nicht gleich tot umzufallen, ist es "Kunst" :-))
Alles eine Frage der Argumentation. ;-)
Und die Putzfrau, die seinerzeit Beuss' "Fett-Badewanne" gereinigt hat, sah das wohl anders. :))
Gruß, Cybaer
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