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Sachverhalt:
Im Artikel "AnyDVD überwindet Kopierschutz von "Un-DVDs"" hatte Heise Online einen Hyperlink auf die Homepage des Hersteller der Software AnyDVD (mit Downloadmöglichkeit)gesetzt , welche (wie schon die Heise Überschrift sagte) den Kopierschutz von "Un-DVSs" aushebelt. Div. Firmen der Musikindustrie mahnten den Heise-Verlag ab, da nach ihrer Meinung einn Verstoß gegen § 95a UrhG gegeben sei.

Vor dem Landgericht München I unterlag der Verlag bereits hinsichtlich der Linksetzung, bezüglich der „Werbung für einen Kopierschutz“ wurde der Antrag der Musikindustrie zurückgewiesen.

Die Chronologie und die wesentlichen Schriftsätze in diesem Verfahren sind nachzulesen unter http://www.heise.de/heisevsmi/ .

Beide Seiten haben gegen das Urteil des LG München Berufung eingelegt. Das OLG München sah dieses Urteil jedoch als „ausgewogen“ und „der Grundrechtslage im entsprechend“ an und bestätigte das Urteil des LG München I. In der mündlichen Begründung erklärte der vors. Richter , dass der fragliche Link zur Downloadmöglichkeit „eine neu Dimension“ sei. Dies sei eine „Verwilderung der Pressesitten"

OLG München, Urteil vom 28.07.2005 Az.: 29 U 2887/05

Bereits 2001 hat das OLG München zur Link-Haftung ähnlich entschieden:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/19855 .
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Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)