Moin!
Auf der anderen Seite darf ein Mörder (von dem Bankierssohn in Frankfurt) aus taktischen Gründen nicht bedroht werden, um den Aufenthaltsort des Kindes zu erpressen, d.h. ihn u.U. noch lebend zu bekommen.
Also ich bin sehr froh darüber dass es in diesem Staat zumindest noch halbwegs illegal ist zu foltern oder dies anzudrohen.
Was die Nützlichkeit von Günni und Konsorten sowie das krasse Mißverhältniss zwischen polizeilicher und juristischer Aktivität bei echten Straftaten vers. Kriminalisierung derjenigen, die sich (abspielbare) Sicherungskopien ihrer teils unabspielbaren (Un-) CDs anlegen wollen und die gewünschten Einschränkung der Bürgerrechte betrifft stimme mit Dir überein.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
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Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch für seriöse Agenturen.
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