Hallo.
Hallo, das wird nichts bringen, da auf der Anmeldeseite von www.eskapade21.com ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass mit dem Absenden der Anmeldung diese verbindlich ist.
Und wenn ich auf meinen Seiten den Spruch anbringe, dass bereits mit dem Besuch der Seite ein Vertrag zustande kommt, darf ich meinen Besuchern also auch eine Rechnung schicken, die die dann bezahlen müssen, weil ich das ja schließlich so geschrieben habe?
Wenn der Anbieter einen Formfehler macht -- wie etwa, nicht auf das Rücktrittsrecht hinzuweisen --, setzt er sich selbst ins Unrecht und muss mit den Konsequenzen seines Handelns leben. Im konkreten Fall ist das eben mindestens der Einnahmeverlust, gegebenenfalls auch mehr.
MfG, at