carrie: Internet abzockerei

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Und wenn ich auf meinen Seiten den Spruch anbringe, dass bereits mit dem Besuch der Seite ein Vertrag zustande kommt, darf ich meinen Besuchern also auch eine Rechnung schicken, die die dann bezahlen müssen, weil ich das ja schließlich so geschrieben habe?

Nein, natürlich nicht, denn wenn deine Besucher den Spruch lesen können, sind sie ja bereits auf deiner Seite und du kannst nicht im Nachhinein etwas einseitig für kostenpflichtig erklären. Was anderes wäre, wenn du auf deiner Seite z.B. den Besuch eines nachfolgenden Teilbereichs der Seite oder den Klick auf einen Download-Link für kostenpflichtig erklärst: Dann darfst du deinen Besuchern für diesen weiteren Besuch der Seite oder den Klick auf den Link natürlich eine Rechnung schicken, denn mit diesem weiteren Besuch oder dem Klick auf den Link haben sie dein Vertragsangebot angenommen! Das wird ja auch auf etlichen Internetseiten mittlerweile so gehandhabt!

Wenn der Anbieter einen Formfehler macht -- wie etwa, nicht auf das Rücktrittsrecht hinzuweisen --, setzt er sich selbst ins Unrecht und muss mit den Konsequenzen seines Handelns leben. Im konkreten Fall ist das eben mindestens der Einnahmeverlust, gegebenenfalls auch mehr.

Rechtlich ist das leider nicht so vorgesehen, die Tatsache, dass er auf das Widerrufsrecht nicht hingewiesen hat, führt rechtlich nicht dazu, dass der Vertrag nichtig ist, sondern nur dazu, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt, der Vertrag als solches bleibt erstmal (bis zum Widerruf) gültig und der Anspruch auf die Vergütung bestehen. Ich fänds auch besser und eher im Sinne des Verbrauchers, wenn der Vertrag bei fehlender Widerrufsbelehrung erst gar nicht zustande kommen würde, aber "unsere" (?) Politiker waren in diesem Punkt leider anderer Meinung und haben sich für andere Gesetze entschieden.
MfG Carrie