carrie: Internet abzockerei

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Wenn das weniger als 2 Wochen her ist, solltest du der Firma einfach noch mal schriftlich (E-Mail) deinen Rücktritt vom Vertrag erklären - siehe die Fernabsatzparagraphen im BGB.

Auf der Website findest sich nirgends eine Belehrung über ein Widerrufsrecht - d.h. die zweiwöchige Frist des § 355 BGB fängt nicht mit dem Vertragsschluss an zu laufen, ich gehe mal davon aus, dass du auch sonst noch keine Belehrung über dein Widerrufsrecht erhalten hast  - und nach § 21 der AGB der Firma kann man auch jederzeit kündigen. Erkläre der Firma daher so bald wie möglich, auch wenn die Anmeldung schon länger als zwei Wochen her ist: "Ich trete hiermit vom Vertrag zurück, hilfsweise erkläre ich die sofortige Kündigung." Das Ganze schriftlich und am besten per Einschreiben, da du sonst vor Gericht nicht nachweisen kannst - im Streitfall läge die Beweislast bei dir -, die Erklärung abgegeben zu haben (sicherhaltshalber für den Fall, dass die deine Widerrufs-E-Mail einfach ignorieren und nicht beantworten und auch keine Lesebestätigung schicken).