Sven Rautenberg: Offene Fragen bei Einstellung in der IT

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Moin!

Die von Dir aufgeführten Fragen würde ich mir klemmen, bzw. würden Dich in einem Vorstellungsgespräch mit mir sofort aus dem Rennen kegeln.

Auch die Frage, ob das Arbeiten an Wochenenden in dringenden Projektphasen _möglich_ ist?

Ich denke, diese Fragen sind absolut legitim. Sie sollte man jederzeit stellen dürfen, und man _muß_ sie spätestens vor Vertragsschluß gestellt und geklärt haben, ansonsten kann der neue Arbeitnehmer sich im Prinzip gleich in der Firma angekettet fühlen, weil er wohl auch für 24/7 unterschreiben würde.

Das sind Fragen die sind selbstverständlich!

Die Antworten sind es aber nicht. Es ist nicht davon auszugehen, daß in _Deutschland_ (wie das in IRL aussieht, interessiert erstmal nicht) alle Unternehmen "Gleitzeit" anbieten. Bei vielen hat man tatsächlich um 9 Uhr auf der Matte zu stehen und um 18 Uhr Feierabend ohne einer Möglichkeit, sich einen früheren Freitag-Feierabend zu schaffen. Entsprechend fest oder flexibel ist natürlich auch die Mittagspause.

Auch die Überstundenfrage muß gestellt werden dürfen. Denn dahinter versteckt sich oft der größte Haken eines Vertrages, indem man zwar für 40 Stunden regulär bezahlt wird, die "gelegentliche branchenübliche Mehrarbeit" damit aber dann auch abgegolten ist - und der Job dann täglich aus diesen "Gelegenheiten" besteht, und man so auf 50 oder 60 Wochenstunden kommt. Wenn es die Firma nicht juckt, wieviele Stunden da zusammenkommen, weil die Überstunden nicht bezahlt und auch nicht später in Freizeit ausgeglichen werden, deutet das doch eher auf Ausbeutertum hin. Insofern ist die neutrale Frage, wie Überstunden geregelt sind, absolut legitim - sollte aber natürlich nicht gleich als Begrüßungsfrage gestellt werden, sondern je nach Gesprächsphase eher dann, wenn's um das Festklopfen des Vertrages gehen sollte.

Ich würde mich ernsthaft fragen ob Du für den Job geeignet erscheinst, oder ob Du nicht vielleicht falsche Vorstellungen von Deiner Arbeit hast.

In einem Bewerbungsgespräch bewerben sich immer zwei Parteien: Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zwar macht es die Arbeitsmarktsituation derzeit scheinbar unmöglich, als Arbeitnehmer auch nur den kleinsten Anspruch stellen und sich seinen Arbeitgeber auch noch aussuchen zu wollen.

Wenn es aber erstmal so weit kommt, dass man als Arbeitnehmer jeden Job annehmen muß, kommt als nächste Stufe, daß man auch jedes angebotene Gehalt akzeptieren muß - und dann jede Arbeitsbedingung. Und das kann es dann doch nicht sein. Die Leibeigenschaft ist abgeschafft - auch bei 5 Millionen Arbeitslosen.

  • Sven Rautenberg