Hallo !
Zu Deinem Aerger: Ich finde es durchaus legitim, dass eine Leistungsbehoerde den Anspruch ueberprueft.
Hier geht's aber nicht um Ueberpruefung, sondern um Schikane !
Wie das erfolgt ist natuerlich eine andere Frage.
Die Frage beantwortet Art 1 Abs I GG abschliessend.
In Schubladen von Kindern 'rumzuwuehlen ist indiskutabel.
Gruesse
Holger
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Aus dem Perl Styleguide:
"Choose mnemonic identifiers. If you can't remember what mnemonic means, you've got a problem."
Aus dem Perl Styleguide:
"Choose mnemonic identifiers. If you can't remember what mnemonic means, you've got a problem."