Hallo at,
Ich wünschte, du hättest Recht, aber meine Erfahrungen sind da andere. Einen vollstreckbaren Titel schneller zu bekommen als das übliche Mahnverfahren zu durchlaufen, dürfte Seltensheitswert haben
Also ich habe das schon erlebt; habe direkt Klage gegen eine Arbeitgeberin eingereicht und dadurch zumindest den ursprünglichen vereinbarten Lohn erhalten. Auf die ebenfalls vereinbarte Fahrtkostenerstattung sowie die Verzugszinsen warte ich allerdings noch heute. Die Schuldnerin (gebürtige Iranerin) ist mittlerweile unbekannt verzogen. Vielleicht hat sie auch nur ihren Zweitpass mit anderer Namenstransliteration aktiviert.
Wäre ich den Weg über das Mahnverfahren gegangen, glaube ich nicht, dass ich irgendetwas bekommen hätte. Da hätte ich ihr nur noch mehr Zeit gegeben, sich in den Iran abzusetzen bzw. die "Identität zu wechseln".
Gruß Gernot