Hell-O!
Das Mahnverfahren kommt schneller ans Ziel, wenn der Gläubiger mitmacht, d.h. anerkennt - richtig.
Wenn absehbar ist, dass der Gläubiger nicht mitmacht, sondern sich sträubt, ist das Mahnverfahren vertrödelte Zeit.
Jupp, darauf wollte ich hinaus :-)
Ich hatte mal arbeitsgerichtlich ein Mahnverfahren mit anschließendem streitigen Verfahren durchgeführt. Mein Ex-Arbeitgeber meldete drei Tage vor dem abschließenden Gerichtstermin Insolvenz an und erschien nicht zum Termin. Das Versäumnisurteil kann ich mir also in's WC hängen - der Insolvenzverwalter hat sich dafür jedenfalls nicht wesentlich interessiert.
Seltsam. Auch ein Versäumnisurteil ist ein Titel, wurde das nicht zur Masseverbindlichkeit (mal vorausgesetzt, dass das Verfahren eröffnet wurde)?
Siechfred