Hell-O!
Das gerichtliche Mahnverfahren ist nicht zwingend als nächster Schritt vorgeschrieben, man kann auch direkt Klage einreichen.
Ob die Klage vor diesem Hintergrund:
Wer einen Titel hat und pfänden kann, bevor Insolvenz angemeldet wird, ist im Vorteil
tatsächlich der beste Weg ist? Natürlich sind sowohl Urteil als auch Vollstreckungsbescheid vollstreckbare Titel. Und da der Mahnbescheid im Falle eines Widerspruchs und auf Antrag einer Partei (i.d.R. des Gläubigers) sowieso in das gerichtliche Verfahren übergeleitet wird, sollte er durchaus in Erwägung gezogen werden, denn schließlich ist er zwingende Voraussetzung für den Vollsteckungsbescheid. Und der ist auf jeden Fall schneller erwirkt als ein Urteil (so jedenfalls meine praktischen Erfahrungen).
Aber die Entscheidung muss jeder für sich treffen, da hast du schon Recht :-)
Siechfred