Hell-O!
Verzug tritt seit der BGB-Reform automatisch ein.
Sofern überhaupt ein Datum für die Fälligkeit vereinbart wurde.
Für den konkreten Fall gilt die 30-Tage-Regelung nach § 286 Absatz 3 BGB, ganz ohne Mahnung und explizite Fälligkeitsvereinbarung.
Siechfred