Hallo,
aber so sichere ich meinen eigentumsvorbehalt...
und das ist wenn ich mich nicht ganz irre erlaubt..
Es dürfte nur dann erlaubt sein, wenn der Kunde im Voraus von dieser Funktion weiß (und wenn dies der Fall ist, dann dürfte er wohl kaum den Auftrag an Dich erteilen). Wenn er das nicht tut, machst Du Dich u.U. sogar strafbar (Computersabotage o.ä.).
Viele Grüße,
Christian