Hi,
kann jemand eine fundierte Aussage darüber machen, ob es erlaubt ist, Deeplinks zu setzen und die H1-Header auszulesen, um einen Teaser zum verlinkten Inhalt erstellen?
Ja, das ist, bei ungeschützten Seiten, erlaubt. Das BGH hat entsprechend geurteilt.
Also im Prinzip macht das jede Suchmaschine.
Nein.
Nur: wehrt sich da nur niemand dagegen weil Google & Co. gute Juristen haben, oder weil es rechtlich unbedenklich ist, das zu tun?
Jeder Webmaster kann seinen Seiten mitgeben, ob und wenn ja in welcher Suchmaschine seine Seite(n) gelistet werden sollen. Das wird üblicherweise auch genutzt, da es auch i.d.R. auch immer Seiten gibt, die nicht in den Index sollen.
Anderes Beispiel, das mir zu denken gibt: Google's Imagesuche oder aber deren "cache". Da werden doch Inhalte fremder Seiten als eigener Content verhökert,
Nein, wird es nicht. *Das* wäre auch definitiv nicht erlaubt.
ist das _rechtlich_ gesehen legitim?
Das ist wohl umstritten - gleichwohl: Auch hier kann ein Webmaster explizit die Indizierung untersagen.
Gruß, Cybaer
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