Hi,
ok, so ist es deutlicher. also kann man als webmaster NICHT verhindern, dass Suchmaschinen einen aufnehmen.
Doch. Durch Zugangsschutz - oder andere technische Maßnahmen.
Man kann Suchmaschinen auch nicht zwingen, das diese Inhalte aus ihrem Index/Cache rausnehmen
Aus dem Cache? Ja. Die Wiedergabe gecachter Inhalte gegen den Willen des Urhebers verstößt IMHO gegen seine Rechte. Aus dem Index? S.o. Index & Cache werden in den META-Tags auch getrennt abgehandelt.
Aus einem Nicht-Verhindern kann man heutzutage aber bereits auf eine konkludente Zustimmung schließen. Obman damit durchommt, ist eine andere Frage.
Also sagen wir mal, ich hätte etwas gebaut, dass Webseiten mit anderem Content inhaltlich verbindet. Und um das Ganze dem Anwender übersichtlich anzuzeigen, kommt in das eine Frame die Website (Beispiel: meinehomepage.de), in das andere Frame der andere Content. Also das ist zwar keine Suchmaschine, funktioniert aber in der Form der Darstellung so ähnlich wie google & co.
Nein. Es handelt sich hierbei nicht um eine Suchmaschine sondern um eine Meta-Suchmaschine. Für die gelten andere Regeln. Z.B. darfst Du nicht fremder Leute Content nach Belieben auslesen, um sie selbst darzustellen (auch da gibt es Urteile).
Worauf ich hinaus will: haben Suchmaschinen einfach das recht, weil diese implizit als "Technologien, die nunmal zum Web dazu gehören" bekannt sind? Oder weil es eine Rechtssprechung gibt, die das _jedem_ erlaubt.
Eine solche Rechtsprechung gibt es nicht.
Es ist sinnlos, vom Speziellen aufs Allgemeine rückzuschließen.
Wenn Du keine Suchmaschine machst, ist es natürlich verboten.
Ok, genau das ist die Frage! Also Deiner Ansicht nach habe ich kein Recht dazu, weil ich keine Suchmaschine bin.
So ist es.
Aber welches Gericht hat Suchmaschinen im speziellen diesen Sonderstatus zugesprochen?
Weiß ich nicht. Ist auch nicht notwendig. Suchmaschinen stellen erstmal keine Inhalte dar, sie katalogisieren Inhalte.
Was, wenn mein Dienst ebenso nützlich ist, dieser Nutzen aber nicht von Anfang an ersichtlich ist, sondern erst nach einer gewissen Laufzeit zum tragen kommt, dann aber richtig?
Vielleicht wird die tolle Idee dann von einem Rechteinhaber via Gericht gestoppt werden - zumindest was seine Daten angeht. Auch Google kannst Du verklagen (was den Cache angeht). Die Chancen dürften ziemlich schlecht sein, weil Google a) deiner Forderung bereits vor Prozeßbeginn wohl nachkommen wird, und b) in einem Prozeß darauf hinweisen würde, daß Du das schon immer hättest unterbinden können.
Also ich will jetzt keine Diskussion darüber, ob ich IN DER LAGE DAZU bin, so etwas zu erschaffen. Ich möchte jetzt mal den hypothetischen Fall diskutieren, dass ich das bereits getan HABE und mich absichern muss.
Dann hättest Du auch einen Rechtsanwalt fragen sollen.
Naja, wir reden jetzt nicht davon, was common sense ist, sondern ob ich vor Gericht lande, wenn ich X tue.
Das kommt auf das X an - und ob es jemandem sauer aufstößt - und ob er dich dann deswegen verklagen will.
- In der Urteilsbegündung zum Urteil bezügl. "Deep Links".
Ok, das ist auch das einzige, was ich bisher zum Thema Verlinkung etc. gefunden habe.
Viel mehr ist dazu IMHO auch nicht zu sagen. Ge-"frame"-ter fremder Content und Links auf illegale Inhalte sind eh verboten.
Natürlich. Es ist selbstverständlich. Aber manchen Zeitgenossen muß man das wohl ständig in Erinnerung rufen.
Ok, wieder kommen wir auf so eine Art Gewohnheitsrecht von Suchmaschinen.
Nein, UrhG. Alles ist verboten, solange es nicht erlaubt ist. Das Urheberrecht ist ein absolutes Recht.
Ja, aber wer hat das rechtlich in Gesetze gegossen, dass Suchmaschinen notwendig und deshalb mit Sonderrechten ausgestattet sein müssen - im Vergleich zu anderen, Nicht-Such-Dienstleistungen?
Niemand. Die Gerichte könnten das morgen auch anders sehen. Sie könnte auch deine tolle Idee verbieten - und in 10 Jahren wundert man sich, daß das damals noch verboten wurde. :-))
Glaubst Du Google würde diese (für Google) teuren Spielzeuge zur Verfügung stellen, wenn die sich nicht rechnen würden?
Nein. Aber darum geht es nicht.
Gruß, Cybaer
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