Andreas M.: Internet-Recht, Deeplinking, Auslesen von H1-Header

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Hallo cy,

Ja, das ist, bei ungeschützten Seiten, erlaubt. Das BGH hat entsprechend geurteilt.

was wird als "ungeschützt" kategorisiert? Das, was Du weiter unten schreibst etwa?:

Jeder Webmaster kann seinen Seiten mitgeben, ob und wenn ja in welcher Suchmaschine seine Seite(n) gelistet werden sollen. Das wird üblicherweise auch genutzt, da es auch i.d.R. auch immer Seiten gibt, die nicht in den Index sollen.

Also sofern ich den Sites die Möglichkeit biete, sich selbst auszutragen, ist das erlaubt? Wo steht so etwas? Du sprichst ja vermutlich von der robots.txt.

Nein, wird es nicht. *Das* wäre auch definitiv nicht erlaubt.

Doch, wird es. Das google darüber schreibt, dass das nicht die eigenen Inhalte sind, ist ja _eigentlich_ ein Witz. Denn mit dem content dieser anderen Seiten macht google - indirekt zwar, aber doch - richtig Schotter.

Das ist wohl umstritten - gleichwohl: Auch hier kann ein Webmaster explizit die Indizierung untersagen.

Hast Du da vielleicht noch eine Quelle? Ich habe das Gefühl so langsam etwas mehr durch zu blicken, da ich mich auf Glatteis bewege, würde ich das gerne noch irgendwie nachlesen...

Vielen Dank schonmal und Grüsse,
Andi