Hi,
ich habe kürzlich mein Auto während meines Urlaubs auf einem Langzeitparkplatz am Düsseldorfer Flughafen abgestellt. Die Gebühr, die nach einer Woche über 50 EUR betrug, wollte ich dann am Kassen-Automaten per EC-Karte bezahlen. Ich dachte eigentlich, die Zahlung würde dabei per ec-cash - also mit Eingabe der PIN - abgewickelt.
Stattdessen kam meine Karte sofort wieder raus - allerdings auch eine Quittung - und ich konnte den Parkplatz verlassen. Heute sehe ich allerdings eine Abbuchung per Lastschrift auf meinem Konto.
Nicht, dass ich die Gebühr prellen wollte, mich verwundert nur, seit wann es zulässig sein soll, eine Lastschrift ausschließlich anhand der Kontodaten, also ohne vorliegende Einzugsermächtigung anzuweisen. Da könnte ja schließlich jeder kommen. Ganz davon abgesehen, dass ein Verlust der EC-Karte dann, trotz Sperrung, viele Lastschriften zur Folge haben könnte.
Die Frage lautet demnach: ist dieses Vorgehen legal?
etwas off-toffic - ich weiß ;-)
Trotzdem Danke und Gruß,
Andreas.