Martin Hölter: Lastschrift ohne Einzugsermächtigung

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Hi!

Das ist so - bis zu einem bestimmten Betrag (ich weiß ihn nicht genau, aber meine, daß es 100Euro sind) kann die Lastschrift ohne Vorlage der Einzugsermächtigung erfolgen.

Falsch. Die Einzugsermächtigug liegt immer in den Akten des Lastschrifteinreichers, die Bank will die Dinger gar nicht sehen. Eine einmalige Einzugsermächtigung (also keine wiederkehrenden Zahlungen, unabhängig von der Höhe der Transaktion) kann formfrei erteilt werden, eine für wiederkehrende Zahlungen sollte aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich erfolgen.
Was anderes ist ein Abbuchungsauftrag, welcher der Bank des Zahlungspflichtigen vorgelegt werden muss - dafür hat der Zahlungspflichtige dann keine Möglichkeit mehr, die Lastschrift wegen Widerspruchs zurückgeben.

Falls jemand das bei Deinem Konto unberechtigt getan hat, kannst Du natürlich widerrufen und bekommst Dein Geld zurück - der Einziehende muß dann eine zusätzliche Gebühr zahlen.

Dert Zeitraum hierfür ist 6 Wochen nach Rechnungsabschluß (_nicht_ nach Eingang der Lastschrift, das nur zur Info).

Gruß aus Iserlohn

Martin