Andreas Görtz: Lastschrift ohne Einzugsermächtigung

Hi,

ich habe kürzlich mein Auto während meines Urlaubs auf einem Langzeitparkplatz am Düsseldorfer Flughafen abgestellt. Die Gebühr, die nach einer Woche über 50 EUR betrug, wollte ich dann am Kassen-Automaten per EC-Karte bezahlen. Ich dachte eigentlich, die Zahlung würde dabei per ec-cash - also mit Eingabe der PIN - abgewickelt.

Stattdessen kam meine Karte sofort wieder raus - allerdings auch eine Quittung - und ich konnte den Parkplatz verlassen. Heute sehe ich allerdings eine Abbuchung per Lastschrift auf meinem Konto.

Nicht, dass ich die Gebühr prellen wollte, mich verwundert nur, seit wann es zulässig sein soll, eine Lastschrift ausschließlich anhand der Kontodaten, also ohne vorliegende Einzugsermächtigung anzuweisen. Da könnte ja schließlich jeder kommen. Ganz davon abgesehen, dass ein Verlust der EC-Karte dann, trotz Sperrung, viele Lastschriften zur Folge haben könnte.

Die Frage lautet demnach: ist dieses Vorgehen legal?

etwas off-toffic - ich weiß ;-)

Trotzdem Danke und Gruß,
Andreas.

  1. Hellihello

    Du weißt vermutlich nicht, dass Du diese Lastschrift ohne Angaben von Gründen bei Deiner Bank binnen 6 Wochen wiederrufen kannst. E-Payment via First-Gate Click&Buy oder Moneybookers funktioniert auch ohne Unterschrift, bei Providern kommt das auch vor. Der Kunde hat ja Rückrufsrecht.

    Gruß,

    frankx

  2. Hi,

    Nicht, dass ich die Gebühr prellen wollte, mich verwundert nur, seit wann es zulässig sein soll, eine Lastschrift ausschließlich anhand der Kontodaten, also ohne vorliegende Einzugsermächtigung anzuweisen.

    Das ist so - bis zu einem bestimmten Betrag (ich weiß ihn nicht genau, aber meine, daß es 100Euro sind) kann die Lastschrift ohne Vorlage der Einzugsermächtigung erfolgen.
    Falls jemand das bei Deinem Konto unberechtigt getan hat, kannst Du natürlich widerrufen und bekommst Dein Geld zurück - der Einziehende muß dann eine zusätzliche Gebühr zahlen.

    Sinn der Regelung ist, den Papierkram zu reduzieren.

    cu,
    Andreas

    --
    Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
    Schreinerei Waechter
    O o ostern ...
    Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
    1. Hi MudGuard,

      Das ist so - bis zu einem bestimmten Betrag (ich weiß ihn nicht genau, aber meine, daß es 100Euro sind) kann die Lastschrift ohne Vorlage der Einzugsermächtigung erfolgen.

      okay, das wusste ich noch nicht.

      Falls jemand das bei Deinem Konto unberechtigt getan hat, kannst Du natürlich widerrufen und bekommst Dein Geld zurück - der Einziehende muß dann eine zusätzliche Gebühr zahlen.

      das wusste ich dagegen schon. Aber was macht die Parkplatz-Firma dann? Darf die Bank ihnen Namen und Anschrift des Kontoinhabers mitteilen? Das dürfte den Papierkram dann doch enorm in die Höhe treiben ;-)

      Danke und Gruß,
      Andreas.

    2. Hi!

      Das ist so - bis zu einem bestimmten Betrag (ich weiß ihn nicht genau, aber meine, daß es 100Euro sind) kann die Lastschrift ohne Vorlage der Einzugsermächtigung erfolgen.

      Falsch. Die Einzugsermächtigug liegt immer in den Akten des Lastschrifteinreichers, die Bank will die Dinger gar nicht sehen. Eine einmalige Einzugsermächtigung (also keine wiederkehrenden Zahlungen, unabhängig von der Höhe der Transaktion) kann formfrei erteilt werden, eine für wiederkehrende Zahlungen sollte aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich erfolgen.
      Was anderes ist ein Abbuchungsauftrag, welcher der Bank des Zahlungspflichtigen vorgelegt werden muss - dafür hat der Zahlungspflichtige dann keine Möglichkeit mehr, die Lastschrift wegen Widerspruchs zurückgeben.

      Falls jemand das bei Deinem Konto unberechtigt getan hat, kannst Du natürlich widerrufen und bekommst Dein Geld zurück - der Einziehende muß dann eine zusätzliche Gebühr zahlen.

      Dert Zeitraum hierfür ist 6 Wochen nach Rechnungsabschluß (_nicht_ nach Eingang der Lastschrift, das nur zur Info).

      Gruß aus Iserlohn

      Martin

  3. Hi!

    mich verwundert nur, seit wann es zulässig sein soll, eine Lastschrift ausschließlich anhand der Kontodaten, also ohne vorliegende Einzugsermächtigung anzuweisen. Da könnte ja schließlich jeder kommen.

    War schon immer zulässig. Und ja, es kann jeder kommen, da her imme rKontoauszüge kontrollieren und Falschabbucher die 3-8 Euro für die Rücklastschrift zahlen lassen *g*

    Ganz davon abgesehen, dass ein Verlust der EC-Karte dann, trotz Sperrung, viele Lastschriften zur Folge haben könnte.

    Japp. Wenn die Händler mutig genug sind, ELV (bzw. bis Jahresende noch POZ) anzubieten, können wir denen auch nicht helfen...

    Gruß aus Iserlohn

    Martin

    --
    Spiele dein Lied, aber zwinge die Melodie nicht der übrigen Menschheit auf.
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    1. Hi Martin,

      mich verwundert nur, seit wann es zulässig sein soll, eine Lastschrift ausschließlich anhand der Kontodaten, also ohne vorliegende Einzugsermächtigung anzuweisen. Da könnte ja schließlich jeder kommen.

      War schon immer zulässig. Und ja, es kann jeder kommen, da her imme rKontoauszüge kontrollieren und Falschabbucher die 3-8 Euro für die Rücklastschrift zahlen lassen *g*

      da in diesem Fall keine Falschabbuchung vorlag, mache ich das natürlich nicht ;-)

      Wenn die Händler mutig genug sind, ELV (bzw. bis Jahresende noch POZ) anzubieten, können wir denen auch nicht helfen...

      Jo - ich empfinde das Vorgehen ebenfalls als mutig *g*

      Danke auch Dir und Gruß,
      Andreas.