Hi Martin,
mich verwundert nur, seit wann es zulässig sein soll, eine Lastschrift ausschließlich anhand der Kontodaten, also ohne vorliegende Einzugsermächtigung anzuweisen. Da könnte ja schließlich jeder kommen.
War schon immer zulässig. Und ja, es kann jeder kommen, da her imme rKontoauszüge kontrollieren und Falschabbucher die 3-8 Euro für die Rücklastschrift zahlen lassen *g*
da in diesem Fall keine Falschabbuchung vorlag, mache ich das natürlich nicht ;-)
Wenn die Händler mutig genug sind, ELV (bzw. bis Jahresende noch POZ) anzubieten, können wir denen auch nicht helfen...
Jo - ich empfinde das Vorgehen ebenfalls als mutig *g*
Danke auch Dir und Gruß,
Andreas.