Hi,
Nicht, dass ich die Gebühr prellen wollte, mich verwundert nur, seit wann es zulässig sein soll, eine Lastschrift ausschließlich anhand der Kontodaten, also ohne vorliegende Einzugsermächtigung anzuweisen.
Das ist so - bis zu einem bestimmten Betrag (ich weiß ihn nicht genau, aber meine, daß es 100Euro sind) kann die Lastschrift ohne Vorlage der Einzugsermächtigung erfolgen.
Falls jemand das bei Deinem Konto unberechtigt getan hat, kannst Du natürlich widerrufen und bekommst Dein Geld zurück - der Einziehende muß dann eine zusätzliche Gebühr zahlen.
Sinn der Regelung ist, den Papierkram zu reduzieren.
cu,
Andreas
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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
Schreinerei Waechter
O o ostern ...
Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
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