Martin Hölter: Lastschrift ohne Einzugsermächtigung

Beitrag lesen

Hi!

mich verwundert nur, seit wann es zulässig sein soll, eine Lastschrift ausschließlich anhand der Kontodaten, also ohne vorliegende Einzugsermächtigung anzuweisen. Da könnte ja schließlich jeder kommen.

War schon immer zulässig. Und ja, es kann jeder kommen, da her imme rKontoauszüge kontrollieren und Falschabbucher die 3-8 Euro für die Rücklastschrift zahlen lassen *g*

Ganz davon abgesehen, dass ein Verlust der EC-Karte dann, trotz Sperrung, viele Lastschriften zur Folge haben könnte.

Japp. Wenn die Händler mutig genug sind, ELV (bzw. bis Jahresende noch POZ) anzubieten, können wir denen auch nicht helfen...

Gruß aus Iserlohn

Martin

--
Spiele dein Lied, aber zwinge die Melodie nicht der übrigen Menschheit auf.
Selfcode: ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:| rl:( n4:( ss:| de:> js:) ch:? sh:( mo:| zu:)