Siechfred: private Krankenversicherung

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Hell-O!

ich lege ohnehin kaum Wert auf "Luxus", also z.B. Krankenhaustagegeld, Art des Krankenhauszimmers, usw.

Eine Krankenhaustagegeldversicherung ist mitnichten Luxus. Einzelzimmer ist auf Dauer stinklangweilig, und Chefarzt ist Geldschneiderei.

Du mußt die Weiterversicherung in der GKV extra beantragen - und hast dafür auch nur begrenzt Zeit. Nach Ablauf dieser Frist bist du endgültig aus der GKV ausgeschieden - ob du nun eine private Versicherung hast, oder nicht, ist egal.

Um mal genauer zu werden:
Entweder man geht nahtlos aus der Versicherungspflicht in die freiwillige GKV, was nur dann funktioniert, wenn man mindestens 12 Monate vorher gesetzlich versichert war (hier zählen auch  Familienversicherung oder Arbeitslosigkeit). Will man sich später entscheiden, muss man dann nachweisen, dass man innerhalb der letzten 5 Jahre vor beabsichtigtem Beginn der freiwilligen Versicherung wenigstens 24 Monate pflichtversichert war (diese Vorversicherungszeit braucht allerdings nicht zusammenhängend gewesen zu sein).

Die Sache ist simpel: Mit Ende deines Angestelltendaseins bist du arbeitslos. Meldest du dich bei Arbeitsamt arbeitssuchend, wärst du bei denen krankenversichert, sofern du Leistungen beziehst. Wenn du drauf verzichtest, endet deine GKV mit dem letzten Arbeitstag, danach bist du unversichert

Fast. Es besteht in diesem Fall "nachgehender Versicherungsschutz" bis maximal 4 Wochen nach Ende der SV-pflichtigen Beschäftigung.

Gerade als Existenzgründer hast du am Anfang einfach nicht soviel Geld übrig.

Und genau deshalb *muss* ein Versicherungsvergleich auch zwischen GKV und PKV angestellt werden. Denn die Ermittlung des Beitrages in der freiwilligen GKV folgt arbeitnehmerähnlichen Regeln: Für hauptberuflich Selbständige wird ein Mindesteinkommen zu Grunde gelegt, das in 2006 1.837,50 EUR beträgt. Ein höherer Betrag kommt natürlich auch in Betracht, hierzu ziehen die Kassen die Einkommensteuerbescheide heran. Kommt das freiwillige Mitglied seiner Mitwirkungspflicht in diesem Punkt nicht nach, können die Kassen sogar den Höchstbeitrag verlangen, der auf der Grundlage eines Monatseinkommens von 3.562,50 EUR (Stand 2006) berechnet wird.

Hauptberuflich selbständig ist man, wenn einer der drei folgenden Punkte erfüllt ist:

  • mindestens 1 SV-pflichtiger Beschäftigter
  • wenigstens 18 Wochenarbeitsstunden
  • die Tätigkeit ist die Haupteinnahmequelle

Einzig die "Ich-AG" wird bevorzugt behandelt, denn hier gilt eine niedrigere Mindestentgeltgrenze von 1.255,00 EUR.

Siechfred

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