Sven Rautenberg: private Krankenversicherung

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Moin!

Wegen dem Rentenversicherungsbeitrag musst Du mit deinem Rentenversicherungsträger reden - bfa, lva...sonst., generell bist Du raus aus der Rentenversicherungspflicht.

Beim Anruf bei der DRV vorhin ergab sich, dass ich als Selbstständiger nur dann rentenversicherungspflichtig bin, wenn ich meine Einkünfte von nur einem Auftraggeber beziehe (-> Scheinselbstständigkeit).

Das stimmt so nicht.

Nur einen Auftraggeber zu haben kann zwar ein Indiz für Scheinselbständigkeit sein - aber daran allein entscheidet sich dies nicht. Es kommt auf die Gesamtsituation an. Wenn du aktiv am Markt als Anbieter deiner Leistungen auftrittst, und nur zufällig gerade einen Gesamtabnehmer deiner Leistungen hast, der dir aber hinsichtlich Arbeitszeiten und Einbindung in seinen Gesamtablauf keine Vorschriften macht, dann spricht viel dafür, dass du echt selbständig bist - und damit auch keine Sozialversicherungen zu zahlen hast.

- Sven Rautenberg

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