Servus Chris,
habe gelesen :~)
Nun frage ich mich aber, in wie weit der Autor des Artikels "extern" definiert.
In dem Artikel steht:
Im Gegensatz zur GPL dürfen alle Programme, die LGPL-lizenzierte Software nur extern benutzen zum Beispiel als DLL Files, ihre eigene Lizenz behalten.
Und anschließend:
Soll die unter der LGPL lizenzierte Software dagegen fest in ein anderes Programm eingebunden werden, muss auch das andere Programm unter der LGPL bzw. einer kompatiblen Lizenz stehen.
Funktionsaufrufe in Programmen, die auf Funktionen in Bibliotheken verweisen (etwa DLL), sind immerhin auch fester Bestandteil des Programms. Ist hier gemeint, dass man den fremden Quellcode nicht in den eigenen kopieren darf? Ist womöglich eine simple Frage, aber wenn es um Lizenzen geht, kann man nicht pingelig genug sein!
Zum Vergleich:
Ich programmiere in Java. Ich möchte eine LGPL-API (bestehend aus mehreren Packages und Klassen) verwenden, dabei greife ich über wenige Methodenaufrufe auf den Inhalt der API zu. Ich kopiere keinen Quellcode daraus. Ich nun auch LGPL?
Freundliche Grüße
Stefano Albrecht
Sancta Simplicitas!