Hi,
Also grundsätzlich gilt ja, dass mündliche Nebenabreden nur unter Kaufleuten bindend sind. Diese Nebenabreden müssen aber in aller Regel nachgewiesen werden können um Gericht Beweiskraft aufzubringen. In deinem Fall dürften wohl die 33% schon aus den vergangenen Rechnungen als Beweiskraft dienen. Die 20% muesstest du schon vorher mit ihm mindestens mündlich vereinbaren, aber um Rechtssicherheit zu haben und auch keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, würde ich immer dies schriftlich abklären.In der Regel reicht da auch ein formloses Blatt Papier mit deiner und seiner Unterschrift, sowie den konditionen.