Hallo,
...dass mündliche Nebenabreden nur unter Kaufleuten bindend sind.
Bin selbständig (kein Freiberufler), damit also autom. "Kaufmann". (Im Unterschied zum Dipl.Kaufmann, der studiert haben muss, soweit ich informiert bin)
»... wohl die 33% schon aus den vergangenen Rechnungen als Beweiskraft dienen.
Denk ich auch.
Na ja, eigentlich ärgere ich mich nur, weil er eine beauftragte Leistung zu vereinbarten Konditionen nachträglich in Bezug auf den Preis bemängelt. Aus diesem Ärger heraus überlege ich, ob Rabatte vertraglich festgehalten werden müssen (mündlich oder schriftlich) oder quasi "freiwilliges Entgegenkommen" darstellen und deshalb evtl. jederzeit gestrichen werden können. Ist aber nur so ein Gedanke.
Viele Grüße,
Hartmut R.